Allgemeine Gschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Workshops und Coachings.

1. Vertragsschluss
Der Auftrag gilt erst durch eine schriftliche Annahme des Angebotes oder die unterzeichnete Rücksendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber bzw. durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung.

2. Leistungen
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung vorgenommen werden, soweit diese den Auftrag in ihrem Kern nicht völlig verändert.

3. Kosten
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung wie folgt vergütet: 50 % des vereinbarten Honorars gemäß Auftragsbestätigung sind bei Auftragsbestätigung fällig, die restlichen 50 % zuzüglich Reisekosten und Spesen sind direkt nach Leistungserbringung fällig. Sie erhalten zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eine Rechnung über den Auftrag gemäß Angebot. Die Rechnung ist zahlbar nach Rechnungserhalt, ohne Abzug zur Zahlung.

4.  In der Rechnung werden, sofern in der Vereinbarung nicht abweichend vermerkt, erfasst:
a. Referenten-Honorar, Reisekosten vom/zum Veranstaltungsort (Bahn 2. Klasse, eine Pauschale von 0,30 Euro netto pro Kilometer bei Anreise per Pkw).
b.  Übernachtungskosten: Sollte ein längerer Aufenthalt des Referenten seitens des Auftraggebers erwünscht sein, oder eine An- bzw. Abreise am Tag des Vortrags zu normalen Geschäftszeiten nicht realisierbar sein, sind die anfallenden Übernachtungskosten (Hotel Kategorie mindestens 3 Sterne) durch den Auftraggeber zu leisten.

5. Pflichten/Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten und die Bestellung der Veranstaltungsstätte einschließlich der technischen Ausstattung (z. B. Beamer, Mikrophon, Videoequipment etc.). Verpflegungs-, Übernachtungs- sowie sonstige Tagungsauslagen werden separat auf der Rechnung vermerkt.

6. Vertraulichkeitserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.

7. Urheberrecht
Dem Auftraggeber sowie seinen Mitarbeitern ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Nadine Pötz ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8. Schriftform
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

9. Rücktritt vom Auftrag
Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist bis 4 Wochen vor Beginn des Workshops ein Pauschalhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Nach Ablauf dieser Frist ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu leisten.

10. Außerplanmäßige Änderungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Referent sich eventuelle außerplanmäßige Änderungen wie einen krankheitsbedingten Ausfall vorbehält. In solch einem Fall verpflichtet sich der Referent, in Absprache mit dem Auftraggeber, einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Über derartige Änderungen werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer außerplanmäßigen Absage bzw. Verschiebung werden bereits bezahlte Honorare selbstverständlich zurückerstattet.

11. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit der Schulungsveranstaltung ggf. beabsichtigten Erfolg. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Für die Verursachung vorsätzlicher oder fahrlässiger Schäden an fremdem Eigentum durch Teilnehmer der Veranstaltung wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Nadine Pötz bzw. Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.

Gedanken-Schubser und Fragen, die dich weiterbringen, findest du in meinen Presseartikeln. Reinstöbern und Klarheit gewinnen.

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„Sei dir deiner Kräfte, Bedürfnisse und Möglichkeiten bewusst, dann wirst du auf jedem Weg, den du beschreitest, eine Gefährtin haben.“
(Weisheit aus Tibet)

Egal, um welches Anliegen es sic handelt. Unterm Strich geht es immer um Menschen und ihre Bedürfnisse.

Egal, um welches Anliegen es bei dir als Frau in Führung geht: Unterm Strich geht es immer um dich als Mensch und um das, was dich wirklich trägt. Die Themen sind so vielseitig wie die Frauen, die zu mir kommen. Da geht es um Selbstführung und Persönlichkeitsentwicklung, ebenso wie um echte Kommunikation, um Grenzen, um den Umgang mit Widerstand und um die Frage, wie du auch unter Druck stabil bleibst. Es geht um Mental Load, um die Vereinbarkeit von Führung und Familie, und um die Kraft, die entsteht, wenn Kopf und Herz endlich in dieselbe Richtung zeigen.

Auch für Teams und Organisationen ist die Arbeit nicht weniger vielschichtig. Ob nachhaltige Veränderung für Führungskräfte und ihre Mitarbeitenden, echte Potenzialentfaltung, oder Kommunikation, die tatsächlich auch so ankommt, statt nur gesagt zu werden.

Ich arbeite dabei bewusst und reflektiert, auch im Umgang mit neuen Möglichkeiten wie Künstlicher Intelligenz. Nicht als Ersatz für echte, menschliche Begleitung, sondern als bewusst eingesetztes Hilfsmittel, das Klarheit unterstützen kann, wo es sinnvoll ist. Genau diese Eigenverantwortung im Umgang mit KI ist für mich selbst ein wichtiges Thema, privat wie beruflich.

Egal ob Einzelcoaching, Tandemführung, Teamprozess oder der Umgang mit neuen Werkzeugen, an denen wir zukünftig nicht mehr vorbeikommen: Es braucht immer denselben Kern, damit Veränderung wirklich gelingt. Bewusstsein und den Willen, durchzuhalten, auch wenn es nicht schnell genug geht. Die Offenheit, sich selbst und das eigene Verhalten zu reflektieren. Und die Bereitschaft, die Veränderung aus eigener Kraft herbeizuführen. Für ein besseres, selbstbestimmtes Leben. Egal, in welchem Bereich. Denn ohne deinen eigenen, festen Willen bleibt mein Coaching wirkungslos.

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